Mängelhaftung Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, allerdings nicht bei selbstverschuldeten Mängeln. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um filigranen Schmuck und nicht um einen Alltagsgegenstand handelt. Selbstverschuldete Mängel werden hervorgerufen durch unbeaufsichtigtes stehen lassen des Pferdes mit direkter Reichweite zu dem Schmuckstück oder das Schmuckstück tragend, Transport/Fahrten mit Hänger oder dem Aufenthalt in der Box oder Weidegang, sowie Beschädigungen durch Dreck oder Regen- sowie Sonnenschaden. 7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.